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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,127062
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12 B ER (https://dejure.org/2012,127062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2012 - L 9 AS 789/12 B ER (https://dejure.org/2012,127062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2012 - L 9 AS 789/12 B ER (https://dejure.org/2012,127062)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 563/12

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
    Den Beteiligten ist der Senatsbeschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER - zur Verfügung gestellt worden.

    Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - L 1 AS 36/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
    Der Beschwerdeführer trägt vor, dass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II aus seiner Sicht ausgeschlossen sei, weil die Beschwerdegegnerin zu 1. nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hiervon ausgeschlossen sei, und bezieht sich zur Begründung auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08 -, wonach der sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ergebende Leistungsausschluss europarechtskonform sei.

    Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
    Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2008 - L 8 B 298/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung Einkommens- oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
    Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Beschluss vom 19. November 2008 - L 8 B 298/08; Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 9 AS 1035/13
    Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2013 - L 9 AS 108/13
    Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 374/13
    Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).
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