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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 563/12
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
Den Beteiligten ist der Senatsbeschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER - zur Verfügung gestellt worden.Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - L 1 AS 36/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
Der Beschwerdeführer trägt vor, dass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II aus seiner Sicht ausgeschlossen sei, weil die Beschwerdegegnerin zu 1. nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hiervon ausgeschlossen sei, und bezieht sich zur Begründung auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08 -, wonach der sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ergebende Leistungsausschluss europarechtskonform sei.Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
Im ersteren Fall wäre die Leistungsverpflichtung des Beigeladenen gegeben (so auch der Senat in dem den Beteiligten zur Verfügung gestellten Beschluss vom 20. Juli 2012 - L 9 AS 563/12 B ER), im zweiten Fall wäre mit dem SG Lüneburg eine Leistungsverpflichtung des Beschwerdeführers gegeben (so im Ergebnis auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07. März 2012 - L 8 B 489/10 ER; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2010 - L 1 AS 36/08). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2008 - L 8 B 298/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung Einkommens- oder …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 9 AS 789/12
Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Beschluss vom 19. November 2008 - L 8 B 298/08; Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 9 AS 1035/13 Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2013 - L 9 AS 108/13 Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 374/13 Sie stehen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs in einem beweglichen System und nicht beziehungslos nebeneinander, wobei der Anordnungsanspruch das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs indiziert (vgl. Senatsbeschluss vom 07. März 2013 - L 9 AS 789/12 B ER).